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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05   

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VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05 (https://dejure.org/2005,59755)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.08.2005 - 3 VK 10/05 (https://dejure.org/2005,59755)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. August 2005 - 3 VK 10/05 (https://dejure.org/2005,59755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Anbieters auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren; Voraussetzungen für die Annahme einer Antragsbefugnis in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren; Mangelnde Erläuterung der Mindestanforderungen in den Verdingungsunterlagen; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05
    Durch die beabsichtigte Zuschlagerteilung an ein anderes Unternehmen droht der Antragstellerin grundsätzlich die Entstehung eines Schadens in Form eines Auftragsentgangs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004- 2 BvR 2248/03 , IBR 2004, 590).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05
    Es geht dabei um eine Verpflichtung zur Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll, der bei jedem von der Richtlinie erfassten Vergabeverfahren für Aufträge einzuhalten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs.C-421/01 Vergaberecht 2004, 50 mit Anm. Opitz, Anm. Bultmann, Z+BR 2004, 88; BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004, Az.: Verg 13/04/BR2004, 535).
  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05
    Es geht dabei um eine Verpflichtung zur Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll, der bei jedem von der Richtlinie erfassten Vergabeverfahren für Aufträge einzuhalten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs.C-421/01 Vergaberecht 2004, 50 mit Anm. Opitz, Anm. Bultmann, Z+BR 2004, 88; BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004, Az.: Verg 13/04/BR2004, 535).
  • VGH Hessen, 03.02.2004 - 10 UZ 2985/02

    Eigenverantwortliche Sicherstellung der Pflege iSv § 69a Abs 5 S 1 BSHG

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05
    Es geht dabei um eine Verpflichtung zur Transparenz, die die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter gewährleisten soll, der bei jedem von der Richtlinie erfassten Vergabeverfahren für Aufträge einzuhalten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - Rs.C-421/01 Vergaberecht 2004, 50 mit Anm. Opitz, Anm. Bultmann, Z+BR 2004, 88; BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004, Az.: Verg 13/04/BR2004, 535).
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05
    Die Aufwendungen der Beigeladenen werden nicht erstattet, da sie keinen eigenen Antrag gestellt und die Verhandlung durch eigene Beiträge nicht wesentlich gefördert hat (vgl. Boesen, Vergaberecht, § 128 GWB, Rn. 46; vgl. BayObLG Beschluss vom 20. Jan. 2003, IBR 2003, 219; vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 24. Juni 2003, Verg 3/2000, IBR 2003, 499).
  • OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen?

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 VK 10/05
    Die Aufwendungen der Beigeladenen werden nicht erstattet, da sie keinen eigenen Antrag gestellt und die Verhandlung durch eigene Beiträge nicht wesentlich gefördert hat (vgl. Boesen, Vergaberecht, § 128 GWB, Rn. 46; vgl. BayObLG Beschluss vom 20. Jan. 2003, IBR 2003, 219; vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 24. Juni 2003, Verg 3/2000, IBR 2003, 499).
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